Erwägungsgrund 2 32010D0026
Gemäß Artikel 28.1 Satz 2 der ESZB-Satzung kann das Kapital der EZB durch einen Beschluss des EZB-Rates mit der in Artikel 10.3 der ESZB-Satzung vorgesehenen qualifizierten Mehrheit innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels 41 festlegt, erhöht werden.