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Der Einsatz von Unionsmitteln ist zweckmäßig und steht in Einklang mit der oben genannten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009. Zudem verstärkt ein einziges, unionsweites Instrument die Hebelwirkung internationaler Finanzinstitute, verhindert einen uneinheitlichen Ansatz und verbessert damit das Angebot an Mikrofinanzierungen in allen Mitgliedstaaten. Um aus der Erfahrung internationaler Finanzinstitute, insbesondere der EIB und des EIF, Nutzen ziehen zu können, sollte das Instrument mit einer gemeinsamen Verwaltung eingerichtet werden.
Um die Kohärenz der Gesamthilfe der Union für die betreffenden Regionen zu verbessern, sollten Möglichkeiten genutzt werden, EIB-Finanzierungen, wenn und soweit…
Das Instrument sollte über eine angemessene Bandbreite von Maßnahmen eingesetzt werden, die Risikoteilung, Bürgschaften, Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel…
In ihrer Mitteilung vom 3. Juni 2009 mit dem Titel „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben,…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte nicht lediglich die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen des…
Um kurzfristig eine möglichst große Wirkung der Mittel der Union zu erreichen, sollte die Fazilität von einem oder mehreren Finanzintermediären wie…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte nicht lediglich die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.