Erwägungsgrund 21 32021R1148
Sofern die betreffenden Mitgliedstaaten dies beantragen, sollte mit dem Instrument die Umsetzung des in der Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die Europäische Migrationsagenda“ dargelegten, vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. und 26. Juni 2015 gebilligten und in der Verordnung (EU) 2019/1896 näher bestimmten Brennpunkt-Konzepts gefördert werden. Mit dem Brennpunkt-Konzept werden die Mitgliedstaaten, die mit einem unverhältnismäßigen Herausforderungen durch Migration an den Außengrenzen konfrontiert sind, operativ unterstützt. Es bietet eine integrierte, umfassende und gezielte Hilfe im Geiste der Solidarität und der geteilten Verantwortung.