Erwägungsgrund 1 32010D0284
Am 3. Juni 2009 hat die Kommission ihre Mitteilung mit dem Titel „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ angenommen, die auf eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Sozialpartnern in der Europäischen Union bei drei Schlüsselprioritäten abzielt: Aufrechterhaltung der Beschäftigung; Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der Mobilität; Verbesserung von Qualifikationen und ihre Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts sowie leichterer Zugang zur Beschäftigung.