Art. 2 32010D0393BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Juli 2010 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente und Teile davon aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Malaysia (2010/393/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0577BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. September 2010 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten und zur Freigabe der Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle (2010/577/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0138BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Februar 2010 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung (2010/138/EU, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010D0392BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Juli 2010 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente und Teile davon aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Malaysia (2010/392/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008D0227BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. März 2008 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Polyvinylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan und zur Freigabe der Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle (2008/227/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008D0040BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, dem Protokoll vom 27. September 1996, dem Protokoll vom 29. November 1996 und dem Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 (2008/40/JI)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.