Erwägungsgrund 2 32018D0293
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) hat am 22. Dezember 2017 die Resolution 2397 (2017) verabschiedet, in der er seine größte Besorgnis über den von der Demokratischen Volksrepublik Korea („DVRK“) am 28. November 2017 unter Verstoß gegen die bestehenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durchgeführten Start eines ballistischen Flugkörpers und die Gefahr, die sich daraus für den Frieden und die Stabilität in der Region und darüber hinaus ergibt, zum Ausdruck gebracht und festgestellt hat, dass nach wie vor eine klare Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit besteht.