Art. 3 Abs. 2 32005D0860BESCHLUSS ACEH/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) („Aceh-Beobachtermission“ — AMM) (2005/860/EG)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32007D0886BESCHLUSS EUPOL AFGH/2/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. November 2007 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) (2007/886/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32008D0356BESCHLUSS EULEX/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. April 2008 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX KOSOVO) (2008/356/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 1 32009D0412BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Mai 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (2009/412/GASP)
Alle EU-Mitgliedstaaten sind berechtigt, an den Beratungen des Ausschusses teilzunehmen. An der laufenden Durchführung der Mission beteiligen sich jedoch nur…
Art. 3 Abs. 2 32005D0229BESCHLUSS EUPM/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 4. März 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina (2005/229/EG)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission/Polizeichefs.