Art. 3 Abs. 2 32005D0860BESCHLUSS ACEH/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) („Aceh-Beobachtermission“ — AMM) (2005/860/EG)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32007D0886BESCHLUSS EUPOL AFGH/2/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. November 2007 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) (2007/886/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 1 32009D0412BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Mai 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (2009/412/GASP)
Alle EU-Mitgliedstaaten sind berechtigt, an den Beratungen des Ausschusses teilzunehmen. An der laufenden Durchführung der Mission beteiligen sich jedoch nur…
Art. 3 Abs. 2 32010D0297BESCHLUSS EUSEC/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Mai 2010 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2010/297/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen vom Leiter der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32005D0230BESCHLUSS PROXIMA/3/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 4. März 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL Proxima) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2005/230/EG)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission/Polizeichefs.