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Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) , 2002/19/EG vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) , 2002/20/EG vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) sowie 2002/22/EG vom 7. März 2002 über den Universaldienst und die Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste geschaffen wurde, hat die Kommission mit Beschluss 2002/627/EG eine beratende Gruppe unabhängiger europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, die so genannte Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (ERG), eingesetzt.
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie hinsichtlich Angelegenheiten der elektronischen Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie…
Der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation von 2002 wurde durch die Richtlinien 2009/140/EG und 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Kommission wird von dem durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen…
Die Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze…
Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.