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Da die Entwicklung einer einheitlichen Regulierungspraxis und die kohärente Anwendung des Rechtsrahmens der Union für die elektronische Kommunikation sichergestellt werden müssen, hat die Kommission mit dem Beschluss 2002/627/EG der Kommission die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (ERG) eingerichtet , um die Kommission bei der Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste zu beraten und zu unterstützen und, auf einer allgemeineren Ebene, als Schnittstelle zwischen den nationalen Regulierungsbehörden (im Folgenden „NRB“) und der Kommission zu fungieren.
Erstellung weiterer Leitlinien zur Sicherstellung der einheitlichen Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation und einheitlicher…
Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische…
Mit dem Beschluss 2003/796/EG der Kommission wurde die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas eingerichtet, um die…
Das GEREK und das Büro wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet. Das GEREK hat die ERG ersetzt und…
Im Hinblick auf die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens der Union für den audiovisuellen Bereich in allen Mitgliedstaaten hat die…
Die ERG hat einen wertvollen Beitrag zur Vereinheitlichung der Regelungspraxis geleistet, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.