Erwägungsgrund 5 32010D0360BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2010/360/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0964BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens über die Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/964/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0364BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2010/364/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32006D0910BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung (2006/910/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0353BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/353/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —