Erwägungsgrund 2 32014D0344BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/344/EU)
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32014D0305BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/305/EU)
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32014D0044BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss der überarbeiteten Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union (2014/44/EU)
Die überarbeitete Vereinbarung sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32014D0239BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2014/239/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0118BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2011/118/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —