Erwägungsgrund 1 32010D0308Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (nachstehend…
Erwägungsgrund 3 32007D0239BESCHLUSS DES RATES vom 5. März 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft bezüglich des Beschlusses Nr. 1/2007 des im Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits genannten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung einschließlich des Mandats und des Systems der Arbeitsgruppen EG-Albanien (2007/239/EG)
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Interimsabkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32012D0533BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses (2012/533/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32006D0398BESCHLUSS DES RATES vom 20. März 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/398/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32005D0953BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis (2005/953/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32004D0618Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.