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Die Kommission sollte daher als Vertreterin der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss durch einen Beschluss des Rates ermächtigt werden, entweder eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein Jahr, d.h. bis zum 30. Juni 2011, zu befürworten, wenn die Voraussetzungen nach Erwägungsgrund 5 Buchstabe a erfüllt sind, oder, wenn dies nicht der Fall ist, einen auf eine solche Verlängerung abzielenden Konsens im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss abzulehnen —
Die Kommission sollte daher als Vertreterin der Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss ermächtigt werden, entweder eine Verlängerung des…
Der Standpunkt der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss besteht darin, dass eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um…
Auf der 101. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses am 9. Dezember 2009 haben einige Mitglieder eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von…
Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens um ein Jahr liegt im Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel XXV Buchstabe b des…
Im Hinblick auf die 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses sind folgende zwei Szenarien denkbar, für die die Europäische Union einen Standpunkt…
Im Hinblick auf die Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 in London muss die Union einen gemeinsamen Standpunkt für die folgenden beiden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.