Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Standpunkt der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss besteht darin, dass eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 30. Juni 2011, befürwortet wird, sofern die Mitglieder des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses bei ihren Diskussionen über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 bis zur 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses am 4. Juni 2010 deutliche Fortschritte erzielt haben (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass die Neuaushandlung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999/Aushandlung eines künftigen Übereinkommens im Laufe des Jahres 2010 beginnt). Falls die genannte Voraussetzung nicht erfüllt ist, besteht der Standpunkt der Europäischen Union darin, dass die Erzielung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zugunsten einer Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 nach Artikel 13 der Geschäftsordnung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses förmlich abgelehnt wird.
Die Kommission sollte daher als Vertreterin der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss durch einen Beschluss des Rates ermächtigt werden, entweder…
Im Hinblick auf die 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses sind folgende zwei Szenarien denkbar, für die die Europäische Union einen Standpunkt…
Auf der 101. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses am 9. Dezember 2009 haben einige Mitglieder eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von…
Im Hinblick auf die Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 in London muss die Union einen gemeinsamen Standpunkt für die folgenden beiden…
Auf der 103. Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses vom 14. Dezember 2010 einigten sich die Mitglieder des Ausschusses darauf, die Frage der Verlängerung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.