Erwägungsgrund 1 32010D0319
Am 20. November 1995 ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (nachstehend „Assoziationsabkommen“ genannt) in Kraft getreten.