Erwägungsgrund 1 32010D0341
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/279/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUPOL Afghanistan zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.