Erwägungsgrund 4 32010D0364
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 sollte die Europäische Union gegenüber der Republik Albanien eine Mitteilung im Hinblick auf die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft durch die Europäische Union abgeben.