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ENTWURF BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. vom zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS — gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2009 vom 3. Juli 2009 geändert. (2) Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten Maßnahmen der Union zur Förderung der Umsetzung, Funktionsweise und Entwicklung des Binnenmarktes fortzusetzen. (3) Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2009 fortgesetzt werden kann — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 7 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ ersetzt. 2. In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und 2009“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ ersetzt. 3. In Absatz 8 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2008 und 2009“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010“ ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2010. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss Der Vorsitzende Die Sekretäre des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
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