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Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Union gemäß Artikel XIX und Artikel XX Absatz A der Satzung die Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer der Satzung zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union, durch die Satzung gebunden zu sein, zum Ausdruck zu bringen.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Union gemäß Artikel VI Absatz C der Satzung die im Anhang enthaltene Zuständigkeitserklärung zu hinterlegen.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 25 Absatz 3…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im Namen der Gemeinschaft gemäß Artikel 69…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 13 Absatz 2 der Vereinbarung…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 93 des Abkommens vorgesehene Genehmigungsurkunde im…
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 3 des Abkommens im Namen der Europäischen Union zu…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), gemäß Artikel 24 des Protokolls die Genehmigungsurkunde im Namen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.