Erwägungsgrund 2 32011D0432
Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen („Übereinkommen“) stellt ein solides Fundament für ein weltweites System der Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene und für eine Regelung für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und Unterhaltsvereinbarungen dar, da es eine unentgeltliche juristische Unterstützung in nahezu allen Fällen, die den Unterhalt für Kinder betreffen, sowie eine Vereinfachung der Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vorsieht.