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Gemäß Artikel VI Absatz C der Satzung müssen zwischenstaatliche Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (nachstehend „IRENA“ genannt) beitreten, den Umfang ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf die durch diese Satzung erfassten Angelegenheiten erklären.
Die Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (nachstehend „die Satzung“ genannt) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt…
Eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration muss gemäß dem Übereinkommen in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde…
Nach dem Protokoll muss eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde angeben,…
Gemäß dem Übereinkommen von Aarhus muss eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder…
In Artikel 48 des Übereinkommens von Kapstadt und Artikel XXVII des Luftfahrtprotokolls ist vorgesehen, dass Organisationen der regionalen…
In den unter die Satzung fallenden Gebieten haben sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten. Einige Bestimmungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.