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Vor diesem Hintergrund teilten Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien und Slowenien mit Schreiben vom 28. Juli 2008 der Kommission mit, dass sie die Absicht hätten, untereinander im Bereich des in Ehesachen anzuwendenden Rechts eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen, und ersuchten die Kommission, dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Bulgarien legte der Kommission mit Schreiben vom 12. August 2008 ein ebensolches Ersuchen vor. Frankreich schloss sich mit Schreiben vom 12. Januar 2009, Deutschland mit Schreiben vom 15. April 2010, Belgien mit Schreiben vom 22. April 2010, Lettland mit Schreiben vom 17. Mai 2010, Malta mit Schreiben vom 31. Mai 2010 und Portugal während der Tagung des Rates vom 4. Juni 2010 dem Antrag an. Griechenland zog seinen Antrag am 3. März 2010 zurück. Insgesamt vierzehn Mitgliedstaaten haben eine Verstärkte Zusammenarbeit beantragt.
In der Folge teilten Belgien, Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Portugal,…
Vor diesem Hintergrund richteten zwölf Mitgliedstaaten, nämlich Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen,…
Am 12. Juli 2010 beschloss der Rat, die Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg,…
Das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik,…
Mit Schreiben vom 25. Mai 2012, dessen Eingang von der Kommission am 19. Juni 2012 registriert wurde, hat Litauen seine Absicht mitgeteilt, an der Verstärkten…
Deutschland, Luxemburg, Österreich und Italien haben begründete Anträge auf Änderung von Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG gestellt. Die Niederlande haben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.