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Im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit soll ein klarer, umfassender Rechtsrahmen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in den teilnehmenden Mitgliedstaaten anzuwendende Recht geschaffen werden, der den Bürgern in Bezug auf Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Flexibilität sachgerechte Lösungen bietet und einem „Wettlauf zu den Gerichten“ vorbeugt.
Diese Verordnung sollte einen klaren, umfassenden Rechtsrahmen im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden…
Mit der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts wird die Entwicklung der…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts steht im Einklang mit den…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts steht nach Artikel 328 des…
Die Ehegatten sollten als auf die Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendendes Recht das Recht eines Landes wählen können, zu dem sie…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts steht insbesondere auch im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.