Erwägungsgrund 2 32010D0412
Gemäß dem Beschluss 2010/411/EU des Rates vom 28. Juni 2010 wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus („Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 28. Juni 2010 unterzeichnet.