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Die Mitgliedstaaten gehen gegenüber der iranischen Regierung keine neuen Verpflichtungen in Bezug auf Zuschüsse, Finanzhilfen und Vorzugsdarlehen ein, und zwar auch nicht über ihre Beteiligung in internationalen Finanzinstituten, es sei denn für humanitäre oder Entwicklungszwecke.
Die Mitgliedstaaten gehen keine neuen kurz-, mittel- oder langfristigen Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung des Handels mit Iran, einschließlich der…
Die Mitgliedstaaten sollten zudem keine neue Verpflichtungen zur Gewährung von finanzieller Unterstützung für den Handel mit Iran eingehen. Dies sollte…
nehmen keine Weisungen von den Haushaltsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen entgegen;
Die Mitgliedstaaten beteiligen sich nicht an den Kosten der Maßnahmen, die von der Gemeinschaft im Rahmen der Stützungsprogramme finanziert werden.
Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollten die Mitgliedstaaten Zurückhaltung üben, wenn sie neue kurzfristige Verpflichtungen in Bezug auf staatliche…
Um die den Transfer finanzieller oder anderer Vermögenswerte oder Ressourcen, die zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder zur Entwicklung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.