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Gemäß der Entscheidung 2005/650/EG der Kommission vom 13. September 2005 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Spanien in den Jahren 2004 und 2005 wurde Spanien eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Kosten im Zusammenhang mit den Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2004 und 2005 gewährt.
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Spanien 2004 und 2005 entstandenen Kosten wird gemäß der…
Somit soll nun die Gesamthöhe der finanziellen Beteiligung der Union an den Kosten festgesetzt werden, die durch die Tilgung und Überwachung der…
In Spanien sind in den Jahren 2004 und 2005 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Das Auftreten dieser Seuche stellte eine ernste Gefahr für den…
Die Verordnung (EG) Nr. 349/2005 der Kommission gilt für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an beihilfefähigen Ausgaben, die die Mitgliedstaaten im…
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 2005/650/EG soll der Rest der Finanzhilfe der Union nun durch einen Beschluss der Kommission festgesetzt werden, der…
Die Verordnung (EG) Nr. 156/2004 der Kommission vom 29. Januar 2004 über die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.