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Die Bemerkungen der Kommission, die Berechnungsweise für die beihilfefähigen Kosten und die Schlussfolgerungen sind Spanien am 1. Juli 2009 schriftlich mitgeteilt worden.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission spätestens sechs Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres über den Betrag und die Berechnung der während…
In Bezug auf die Unterstützung gemäß Artikel 1 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission Folgendes mit: a) umgehend und bis spätestens 31. März 2010 eine…
der Kommission spätestens bis zum 30. April 2011 einen ausführlichen technischen Abschlussbericht gemäß Artikel 27 Absatz 7 Buchstabe b der Entscheidung…
Spanien informiert die Kommission über den Fortgang seiner nationalen Maßnahmen zur Umsetzung des vorliegenden Beschlusses, bis die Rückforderung der in Artikel…
Mit Schreiben vom 1. Juni 2007 forderte die Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten auf, untereinander geeignete Konsultationen aufzunehmen.
Die Kommission hat diese Mitteilung am 27. September 2007 an die anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.