Art. 2 32010D0444BESCHLUSS 2010/444/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0445Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0441BESCHLUSS 2010/441/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Afrikanische Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32010D0447BESCHLUSS 2010/447/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 15 32010D0442BESCHLUSS 2010/442/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.