Art. 2 32010D0444BESCHLUSS 2010/444/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0445Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0440BESCHLUSS 2010/440/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32003D0497Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 15 32010D0442BESCHLUSS 2010/442/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.