Erwägungsgrund 3 32010D0442
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 31. August 2011 verlängert werden. Das Mandat kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohen Vertreter“) nach Inkrafttreten des Beschlusses über den Europäischen Auswärtigen Dienst einen entsprechenden Beschluss erlässt.