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Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 28. Februar 2011 oder so lange verlängert werden, bis der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) befindet, dass geeignete Funktionen, die den mit dem Beschluss 2010/156/GASP vorgesehenen Funktionen entsprechen, im Europäischen Auswärtigen Dienst eingeführt wurden, und er das Mandat beendet —
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 28. Februar 2011 oder so lange verlängert werden, bis der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für…
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 28. Februar 2011 oder so lange verlängert werden, bis der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für…
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 31. August 2011 verlängert werden. Das Mandat kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen…
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 31. August 2011 verlängert werden. Das Mandat kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen…
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 31. August 2011 verlängert werden. Das Mandat kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen…
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 31. August 2010 verlängert werden. Das Mandat des Sonderbeauftragten kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.