Art. 1 32011D0203BESCHLUSS 2011/203/GASP DES RATES vom 31. März 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/445/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Krise in Georgien
In dem Beschluss 2010/445/GASP erhält Artikel 5 Absatz 1 folgende Fassung:
Art. 1 32015D0441BESCHLUSS (GASP) 2015/441 DES RATES vom 16. März 2015 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Der Beschluss 2010/96/GASP wird wie folgt geändert:
Art. 8 32023D0726BESCHLUSS (GASP) 2023/726 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über eine Ausnahme für humanitäre Zwecke
In Artikel 5 des Beschlusses 2014/450/GASP wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 32013D0446BESCHLUSS 2013/446/GASP DES RATES vom 6. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Der Beschluss 2010/452/GASP wird wie folgt geändert:
Art. 1 32014D0915BESCHLUSS 2014/915/GASP DES RATES vom 16. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Der Beschluss 2010/452/GASP wird wie folgt geändert: