Erwägungsgrund 2 32010D0449
Am 22. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/109/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten bis zum 31. August 2010 angenommen.
Am 22. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/109/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten bis zum 31. August 2010 angenommen.