Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (2010/478/EU)
Das Abkommen und die Schlussakte wurden am 11. Oktober 2007, vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet und wurden seit dem 1. September 2007 gemäß dem Beschluss des Rates 2007/745/EG vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32010D0478
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