Erwägungsgrund 2 32010D0489
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte, vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte, vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.