Erwägungsgrund 3 32010D0619
Am 8. Juni 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/322/GASP angenommen, mit dem die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert und ihre Geltungsdauer um einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 14. Juni 2012 verlängert und der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag bis 14. Oktober 2010 auf 265000000 EUR festgelegt wurde.