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Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, später umbenannt in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Übereinkommen von Barcelona“), wurde mit den Beschlüssen 77/585/EWG und 1999/802/EG vom Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossen.
Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers…
Diese Richtlinie sollte auch zur Erfüllung wichtiger Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes der Meeresumwelt vor Verschmutzung beitragen, die die…
Mit Beschluss 2009/89/EG des Rates vom 4. Dezember 2008 wurde das Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen von…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen…
Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) wurde mit dem Beschluss 96/191/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft geschlossen.
Die gegenseitige Hilfe bei Meeresverschmutzungen wird in den zwischen Küstenstaaten getroffenen bilateralen und regionalen Vereinbarungen, wie beispielsweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.