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Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, später umbenannt in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Übereinkommen von Barcelona“), wurde durch den Beschluss 77/585/EWG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft geschlossen; die Änderungen des Übereinkommens von Barcelona wurden durch den Beschluss 1999/802/EG des Rates angenommen.
Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers…
Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, später umbenannt in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des…
In Bezug auf das Mittelmeer wurden in Verbindung mit dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen für den Beitritt der Union zum Protokoll über den Schutz des…
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der…
Diese Richtlinie sollte auch zur Erfüllung wichtiger Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes der Meeresumwelt vor Verschmutzung beitragen, die die…
Eines der Protokolle zum Übereinkommen von Barcelona betrifft den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.