Art. 6 32010D0638
Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Europäische Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen analog zu den in diesem Beschluss vorgesehenen zu ergreifen.
Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Europäische Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen analog zu den in diesem Beschluss vorgesehenen zu ergreifen.