Erwägungsgrund 8 32024D0385
Die Hamas und der PIJ stellen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar, einschließlich dadurch, dass sie die Stabilität oder Sicherheit Israels innerhalb seiner international anerkannten Grenzen untergraben oder bedrohen, wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012 zum Nahost-Friedensprozess dargelegt. Die Gewalttaten der Hamas und des PIJ stellen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen dar.