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Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung (nachstehend „das Abkommen“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten wird im Namen der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird im Namen der…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird im Namen der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird im Namen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.