Erwägungsgrund 1 32014D0239
Gemäß dem Beschluss 2014/242/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union — unterzeichnet.