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Die Europäische Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung, das durch den Beschluss 93/550/EWG des Rates (im Folgenden „Übereinkommen von Lissabon“) genehmigt wurde.
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung wird im Namen der…
Diese Richtlinie sollte auch zur Erfüllung wichtiger Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes der Meeresumwelt vor Verschmutzung beitragen, die die…
Gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, nach dem alle…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, dem zufolge alle Mitglieder der…
Sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS), das mit dem Beschluss…
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.