Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern Dänemark) (2010/659/EU)
Dänemark hat im Zusammenhang mit Entlassungen beim Danfoss-Konzern einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt deshalb vor, einen Betrag von 8893336 EUR in Anspruch zu nehmen.
Erwägungsgrund 4 32010D0659
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