Erwägungsgrund 4 32010D0660
Portugal hat am 17. Dezember 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in dem Unternehmen Qimonda Portugal S.A und diesen Antrag bis zum 28. April 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt deshalb vor, einen Betrag von 2405671 EUR in Anspruch zu nehmen.