Erwägungsgrund 4 32010D0662
Dänemark hat am 22. Januar 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen im Bereich der Herstellung von Maschinen und Ausrüstungsgeräten in der Region Nordjylland und diesen Antrag bis zum 28. April 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt deshalb vor, einen Betrag von 7521359 EUR in Anspruch zu nehmen.