Erwägungsgrund 4 32010D0663
Spanien hat am 29. Januar 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in 23 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in einer NUTS-II-Region, Cataluña (ES51), tätig sind, und diesen Antrag bis zum 26. April 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt deshalb vor, einen Betrag von 2752935 EUR in Anspruch zu nehmen.