Erwägungsgrund 4 32010D0664
Spanien hat am 5. Februar 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in 82 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 14 (Herstellung von Bekleidung) in einer NUTS-II-Region, Galicien (ES11) in Spanien, tätig sind, und diesen Antrag bis zum 11. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt vor, einen Betrag von 1844700 EUR in Anspruch zu nehmen.