Erwägungsgrund 4 32010D0665
Die Niederlande haben am 26. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in dem Unternehmen NXP Semiconductors Netherlands BV und diesen Antrag bis zum 3. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt deshalb vor, einen Betrag von 1809434 EUR in Anspruch zu nehmen.